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Die folgende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I zum Themenkomplex Aventurische Liturgien. Auf den nachfolgenden Seiten werden einige grundsätzliche Bräuche im Zusammenhang mit den Kirchen, den Geweihten und den Gläubigen erklärt, beispielweise, was bei Geburt und bei der Bestattung geschieht, oder wie ein Ehebund in Aventurien regeltechnisch funktioniert.


Geburt & Initiation

Die Geburt eines Kindes stellt in den meisten Kulturen ein freudiges Ereignis dar. In den Ländern, in denen die Zwölfgötter verehrt werden, wird dazu fast immer ein Geweihter gerufen, der einen Geburtssegen (siehe Regelwerk Seite 322) auf das Neugeborene spricht. Diese Segnung soll das Kind vor dem Raub durch Feen, Kobolde und niedere Dämonen schützen. Sie wird üblicherweise im privaten Rahmen durchgeführt, wobei nur gelegentlich außer den Eltern, dem Kind und dem Geweihten noch einige Zeugen der Geburt anwesend sind. Je nach Region ist es üblich, dass nach der Geburt Familie und Freunde eingeladen werden und gefeiert wird, aber es gibt ebenso Regionen, in denen dies nicht Brauch ist. Nach 12 Jahren endet der Segen, wonach das Kind üblicherweise in den Kreis der erwachsenen Gläubigen aufgenommen wird. Dazu muss es die Initiation durchlaufen. Ein Initiat ist ein durch die Zeremonie Aufnahme (siehe Seite 141) initiiertes Mitglied einer Religionsgemeinschaft. In Aventurien ist die vorherrschende Religion zwar der Zwölfgötterkult, aber es gibt weitere Pantheons, an die man sich mittels einer Initiation binden kann (siehe Kasten Pantheon). Durch die Initiation ist ein Derenbewohner nicht nur Mitglied der Religionsgemeinschaft, sondern verpflichtet sich ihr auch. Solange er sich untadlig im Sinne seiner Götter verhält, wird er auch in das Paradies seiner bevorzugten Gottheit einkehren. Dies wird aber nicht geschehen, wenn ein Makel (siehe Seite 71) auf ihm liegt.


Pantheon

Ein Pantheon umfasst mehrere Götter, in Ausnahmefällen ist es jedoch auch nur ein einzelner Gott. Wichtig ist hierbei, dass es sich um ein Götterkonstrukt handelt, das sich von anderen Pantheons abgrenzt. Dies ist auch im regeltechnischen Sinn wichtig, da einige Regelelemente nicht auf jeden beliebigen Kulturschaffenden wirken, sondern nur auf Initiaten eines bestimmten Pantheons. Bei mehreren Göttern in einem Pantheon stehen diese in einer besonderen Beziehung zueinander und betrachten sich innerhalb des Pantheons als Verbündete, sodass auch ihre Geweihten beispielsweise – auch wenn sie unterschiedlichen Göttern geweiht sind – einige der grundlegenden Tätigkeiten wie den Geburtssegen ausführen können, und dies im Sinne aller Pantheonsgottheiten ist. Gottheiten können Mitglied unterschiedlicher Pantheons sein, ein Geweihter oder Initiat kann aber nur einem Pantheon gleichzeitig angehören. Das Pantheon regelt u.a. auch, in welches Totenreich ein Kulturschaffender einzieht oder in welches Paradies er gelangt. Einige der bekanntesten Pantheons, zu denen man über die Zeremonie Aufnahme eine Bindung aufbauen kann, sind:

• das Zwölfgötterpantheon (inklusive der mit ihnen verbündeten Halbgötter)
• das Pantheon der Thorwaler (u.a. Swafnir, Travia und Ifirn, aber auch alte Götter)
• der Namenlose
• das orkische Pantheon (Brazoragh, Tairach, Gravesh, Rikai)


Heirat & Scheidung

In Aventurien wird die Eheschließung (Traviabund) in der Regel durch einen Geweihten vollzogen. Entweder wird ein einfaches Eheversprechen abgegeben, ein Eidsegen gesprochen oder ein Heiliger Schwur verlangt, je nachdem, wie ernst es den Ehepartnern ist. Scheidungen sind nur in wenigen Kulturen (etwa bei den Thorwalern oder den Zahori) ohne Schwierigkeiten erlaubt. Unter Zwölfgöttergläubigen darf selbst bei Kinderlosigkeit oder Unzufriedenheit nur unter besonderen Umständen eine Scheidung vollzogen werden. Dazu zählt, wenn ein Ehepartner ein Frevler oder Verdammter ist (siehe Seite 71) oder der Ehegatte schwere Verbrechen begangen hat. Fremdgehen ist nicht zwangsläufig ein Scheidungsgrund, kann aber in Ausnahmefällen und gerade bei notorischen Fremdgehern als Grund akzeptiert werden. Die Scheidung muss von dem Heiligen Paar, den obersten Traviageweihten, vollzogen werden (bei den Thorwalern und Zahori reicht dafür ein beliebiger Geweihter des Pantheons aus). Sobald die Scheidung vollzogen ist, wird der Eidsegen (siehe Regelwerk Seite 322) oder der Heilige Schwur (siehe Seite 149) aufgehoben.


Tod & Bestattung

Nach dem Tod wird der Leichnam eines Menschen entweder zu einem Borontempel gebracht, ein Boroni wird gerufen, oder, falls kein Borongeweihter in der Nähe ist, kommt auch ein anderer Tempel und Geweihter infrage. Praktisch alle Geweihten beherrschen den Grabsegen, doch wird dieser nur in besonderen Fällen angewandt. Üblicherweise sprechen Geweihte ein paar Worte, den sogenannten Todessegen, über den Verstorbenen, aber ein karmaler Grabsegen wird nur dann angewandt, wenn der Verstorbene eine bedeutende Persönlichkeit war, sich für die Götter oder den Tempel verdient gemacht hat oder der bestattende Geweihte annehmen muss, dass der Leichnam durch Grabräuber oder Nekromantie in Gefahr sein könnte. In den Ländern der Zwölfgötter gibt es viele verschiedene Bestattungsbräuche. Der Leichnam wird aber in der Regel vergraben oder bei reicheren Personen mumifiziert. Verbrennen ist unüblich, aber wird in einigen Gegenden ebenfalls angewandt.


Versprechen, Eid und Schwur

Die Aventurier haben zur Besieglung der eigenen Worte drei Möglichkeiten: das Versprechen, den Eid und den Schwur.

• Das Versprechen ist rein profaner Natur und wird durch keine Segnung, Liturgie oder Zeremonie unterstützt. Allerdings reicht ein Versprechen oftmals schon aus, um eine rechtskräftige Ehe zu schließen oder vor Gericht wegen eines Meineids angeklagt zu werden. Ob man beim Ablegen des Versprechens von Eid oder Schwur spricht, ist unbedeutend, da hier kein karmales Wirken vorliegt.

• Der Eid wird durch den Eidsegen bekräftigt. In der Regel werden Eide von Personen abgelegt, die besonders fromm sind oder für die der Eid eine deutlich stärkere Bedeutung hat als ein einfaches Versprechen, da der Segen der Götter darauf liegt.

• Der Schwur, der durch die Zeremonie Heiliger Schwur abgelegt wird, wird nur selten angewandt, da er aufwendig ist. Meist wird er bei Ereignissen von großer Reichweite genutzt. Auch hier gilt, dass er meist bei Geschehnissen eingesetzt wird, die vor den Augen der Götter bezeugt werden sollen und deren Bruch weitaus schlimmere Konsequenzen hat.

Publikation(en):
Aventurisches Götterwirken, Seite 67 ff.