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Segen: Grabsegen | DSA Regel Wiki

Grabsegen
Wirkung:

Das Grab eines Verstorbenen wird gesegnet. Um die Leiche auszugraben und das Grab zu entweihen, muss dem Grabräuber eine Probe auf Willenskraft (Bedrohungen standhalten) erschwert um –1 gelingen. Bei Misslingen verspürt er ein Unwohlsein, das ihn von der Grabschändung abhält. Nekromantische Zauber auf die Leiche sind um –1 erschwert, solange der Körper sich im gesegneten Grab befindet.

Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
12 Monate
Zielkategorie:
Zone
Aspekt:
Allgemein
Anmerkung:
Verbreitung: allgemein, Boron, Ifirn, Kor, Levthan, Marbo, Nandus, Shinxir, Swafnir
Publikation(en):
Regelwerk, Seite 323
Divinarium Liturgia, Seite 11