Eidsegen
Wirkung:
Der Geweihte lässt jemanden einen Eid ablegen. Der Gesegnete empfindet den Eid als bindend und kann sich diesem nur durch eine Probe entziehen. Der Eidsprechende muss den Eid freiwillig leisten. Der Eid kann nur durch eine Probe auf Willenskraft erschwert um 1 gebrochen werden.
Reichweite:
4 Schritt
Wirkungsdauer:
1 Jahr
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Aspekt:
Allgemein
Publikation(en):
Regelwerk, Seite 322