Makel
Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I zum Themenkomplex Aventurische Liturgien.
Einen Makel erleidet man üblicherweise, wenn man gegen die Gebote der Kirchen verstößt, was Auswirkungen auf die Gunst der Götter hat. Dabei ist es egal, welchem Pantheon der Makelsträger angehört: Auch Geweihte von Göttern anderer Pantheons haben meist Schwierigkeiten, nützliche Liturgien bei ihnen anzuwenden. Der Meister hat hierbei aber das letzte Wort. Auch Personen, die nicht Teil des Pantheons sind, können durch die Segnungen, Liturgien und Zeremonien eines beliebigen Geweihten zu Makelsträgern werden. Geweihte setzen diese Fähigkeiten aber immer mit Bedacht ein.
Bei den nachfolgenden vier Makelsarten (Eidbrecher, Schwurbrecher, Frevler, Verdammter) werden die folgenden beiden Angaben gemacht:
Konsequenzen: Welche Konsequenzen hat der Makel für eine Person?
Buße: Mit welcher Buße kann er sich von dem Makel befreien?
| ➤ Weiter Informationen: | Übersicht |
| Eidbrecher | |
| Schwurbrecher | |
| Frevler | |
| Verdammter | |
| Hilfreiche Liturgien | |
| Liturgien gegen Makelträger | |
| Buße |
Buße
Um sich von einem Makel reinzuwaschen, kann der Makelsträger eine Buße anstreben. Zu Beginn der Buße steht in der Regel die Beichte. Diese wird meist von einem Geweihten der eigenen Religion abgenommen, der dann auch über das Strafmaß der Buße entscheidet. Unterschieden wird in eine geringe, mittlere und harte Straße (je nach Makel).
- geringe Strafe: ein paar Wochen nützliche und angemessene Arbeiten in einem Tempel der eigenen Religion verrichten; eine Geld- oder Sachspende; regelmäßige Tempelbesuche und/oder regelmäßige Gebete für einen bestimmten Zeitraum (z. B. wöchentliche Tempelbesuche oder tägliche Gebete für ein Jahr und ein Tag)
- mittlere Strafe: ein paar Wochen niedrige oder unangenehme Arbeiten in einem Tempel der eigenen Religion verrichten, Pilgerfahrt
- harte Strafe: eine Pilgerfahrt zu einem heiligen und/oder entlegenen Ort oder eine langwierige Queste im Auftrag einer Kirche, der Bau eines Tempels der eigenen Religion
Publikation(en):
Aventurisches Götterwirken, Seite 71f.
Aventurische Magie 3, Seite 75
Kodex des Götterwirkens, Seite 217
Kodex der Magie, Seite 219 [reduzierte Angaben]