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Makel

Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I zum Themenkomplex Aventurische Liturgien.

 

Einen Makel erleidet man üblicherweise, wenn man gegen die Gebote der Kirchen verstößt, was Auswirkungen auf die Gunst der Götter hat. Dabei ist es egal, welchem Pantheon der Makelsträger angehört: Auch Geweihte von Göttern anderer Pantheons haben meist Schwierigkeiten, nützliche Liturgien bei ihnen anzuwenden. Der Meister hat hierbei aber das letzte Wort. Auch Personen, die nicht Teil des Pantheons sind, können durch die Segnungen, Liturgien und Zeremonien eines beliebigen Geweihten zu Makelsträgern werden. Geweihte setzen diese Fähigkeiten aber immer mit Bedacht ein.

Bei den nachfolgenden vier Makelsarten (Eidbrecher, Schwurbrecher, Frevler, Verdammter) werden die folgenden beiden Angaben gemacht:

Konsequenzen: Welche Konsequenzen hat der Makel für eine Person?

Buße: Mit welcher Buße kann er sich von dem Makel befreien?

 

Eidbrecher

Der kleinste Makel, der auf der Seele eines Menschen lasten kann, ist der Makel des Eidbrechers. Man wird zu einem Eidbrecher, wenn man gegen das Versprechen eines Eidsegens verstößt.

Konsequenzen: hilfreiche Segnungen wirken nicht mehr auf den Eidbrecher, hilfreiche Liturgien, die auf den Eidbrecher gewirkt werden sollen, sind um 1 erschwert; nach ihrem Tod wandert die Seele auf keinen Fall in ein göttliches Paradies, sondern meistens nur in ein Totenreich.

Buße: geringe Strafe

Schwurbrecher

Weitaus schlimmer als der Eidbrecher ist der Schwurbrecher. Dieser hat einen Heiligen Schwur gebrochen und damit seine Seele belastet.

Konsequenzen: hilfreiche Segnungen wirken nicht mehr auf den Schwurbrecher, hilfreiche Liturgien, die auf den Schwurbrecher gewirkt werden sollen, sind um 2 erschwert; nach ihrem Tod wandert die Seele auf keinen Fall in ein göttliches Paradies, sondern meistens nur in ein Totenreich, oftmals bleibt sie als ruheloser Geist zurück.

Buße: mittlere Strafe

Frevler

Der Frevler-Makel wird üblicherweise durch die Exkommunikation oder den direkten Willen einer Gottheit auferlegt.

Gründe dafür sind vor allem:

  • Angriff auf Geweihte der eigenen Religion
  • Zerstörung und Schändung von Tempeln und heiligen Orten der eigenen Religion
  • heilige Tiere töten, auch wenn die eigene Religion es verbietet
  • andere Personen zu Freveln gegenüber der eigenen Religion überreden
  • Minderpakte

Konsequenzen: hilfreiche Segnungen wirken nicht mehr auf den Frevler, hilfreiche Liturgien, die auf den Frevler gewirkt werden sollen, sind um 3 erschwert; nach ihrem Tod wandert die Seele selten in ein Totenreich, sondern verbleibt fast immer als ruheloser Geist auf Dere.

Buße: harte Strafe

Verdammter

Um den Makel des Verdammten zu erlangen, muss jemand nicht nur gegen die Prinzipien seiner Götter verstoßen, sondern seine Seele verpfändet haben. Dies gilt insbesondere für Dämonenpaktierer und Geweihte des Namenlosen. Durch den Paktschluss oder die erste Selbstopferung wird ihre Seele mit dem Makel des Verdammten
belegt. Darüber hinaus können Geweihte mittels der Zeremonie Anathema oder Götter durch direktes Eingreifen eine Person verdammen.

Konsequenzen: Hilfreiche Liturgien von Geweihten können nicht mehr auf Verdammte gewirkt werden; Verdammten ist der Zutritt in ein Totenreich verwehrt, sie können nach ihrem Tod nur als ruhelose Geister umhergehen oder verbringen ihre Zeit bis ans Ende aller Tage in den Niederhöllen oder den Gefilden des Namenlosen.

Buße: Nur ein Gott persönlich kann einen Verdammten erlösen.

 

Hilfreiche Liturgien

Bei hilfreichen Liturgien handelt es sich um Liturgien, die ihrem Ziel positive Effekte verleihen. Dies können z. B. heilsame Liturgien sein, die LeP regenerieren oder Zustandsstufen aufheben, Werte verbessern oder andere Effekte nach sich ziehen, die dem Ziel helfen oder es unterstützen. Davon ausgenommen sind explizit alle Liturgien, die einem Ziel Schaden zufügen oder dazu dienen, herauszufinden, ob auf einer Person ein Makel liegt.

Liturgien gegen Makelträger

Da durch einen Makel hilfreiche Liturgien erschwert sein können (oder gar nicht mehr funktionieren), sollte die Erschwernis vom Meister heimlich einberechnet werden, damit diese den Makelsträger nicht automatisch verrät. Zudem kosten hilfreiche Liturgien gegen Makelsträger, sofern sie durch die Erschwernis misslungen sind, die vollen KaP und nicht die halben, selbst wenn der Geweihte Sonderfertigkeiten besitzt, die bei misslungenen Liturgien KaP einsparen.

Buße

Um sich von einem Makel reinzuwaschen, kann der Makelsträger eine Buße anstreben. Zu Beginn der Buße steht in der Regel die Beichte. Diese wird meist von einem Geweihten der eigenen Religion abgenommen, der dann auch über das Strafmaß der Buße entscheidet. Unterschieden wird in eine geringe, mittlere und harte Straße (je nach Makel).

  • geringe Strafe: ein paar Wochen nützliche und angemessene Arbeiten in einem Tempel der eigenen Religion verrichten; eine Geld- oder Sachspende; regelmäßige Tempelbesuche und/oder regelmäßige Gebete für einen bestimmten Zeitraum (z. B. wöchentliche Tempelbesuche oder tägliche Gebete für ein Jahr und ein Tag)
  • mittlere Strafe: ein paar Wochen niedrige oder unangenehme Arbeiten in einem Tempel der eigenen Religion verrichten, Pilgerfahrt
  • harte Strafe: eine Pilgerfahrt zu einem heiligen und/oder entlegenen Ort oder eine langwierige Queste im Auftrag einer Kirche, der Bau eines Tempels der eigenen Religion

Publikationen:
Aventurisches Götterwirken, Seite 71f.
Aventurische Magie 3, Seite 75