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Zauberrune: Rüstrune (Verndunruna) | DSA Regel Wiki

Rüstrune (Verndunruna)
Probe:
MU/IN/CH
Wirkung:

Eine Rüstrune kann auf die Haut eines Lebewesens oder auf eine Rüstung aufgetragen werden. Durch die Rüstrune erhält man eine Schildstärke von QS x 3 Punkten. Bei einem Treffer wird 1W6 gewürfelt. Bei einer gewürfelten 1/2/3 erhält der Träger diesen Betrag als zusätzlichen RS, büßt diesen Betrag aber auch gleichzeitig von der Schildstärke ein, falls entsprechend TP in dieser Höhe erzeugt werden, die die Rüstrune absorbiert. Die Rune erlischt, wenn die Schildstärke auf 0 oder niedriger gesenkt wurde. Die Rüstrune wirkt gegen jeden Schaden, von dem ihr Träger RS von erlittenen TP abziehen würde (z. B. einem Säbelhieb oder einem IGNIFAXIUS, nicht aber einem FULMINICTUS), aber nicht gegen Gifte und Krankheiten. Sollte die Rune auf eine Rüstung aufgetragen worden sein, so schützt zunächst dieser RS, bevor der RS der Rüstrune die TP absorbieren muss.

AsP-Kosten:
12 AsP
Herstellungszeit:
2 Tage / 2 Aktionen
Wirkungsdauer:
QS Monate / QS x 3 KR
Merkmal:
Heilung
AP-Wert:
C
Publikation(en):