Wasserlebewesen (*)
Regel:
Wesen mit diesem Vorteil erhalten automatisch die Sonderfertigkeit Unterwasserkampf (die Kosten der SF sind in diesem Vorteil einberechnet). Wasserlebewesen können unter Wasser atmen. Außerdem können sie sich darin mit Leichtigkeit fortbewegen, da es sich um ihr natürliches Element handelt. Sie müssen keine Proben ablegen, um nicht zu ertrinken.
Voraussetzung:
Spezies, Kultur oder Profession muss Wasserlebewesen als automatischen oder empfohlenen Vorteil aufweisen.
AP-Wert:
15 Abenteuerpunkte
Publikation(en):
Aventurisches Bestiarium, Seite 121
Aventurisches Bestiarium II, Seite 117
Der schwarze Forst (Theaterritter III), Seite 36
Die Gestade des Gottwals - Thorwal und das Gjalskerland, Seite 83
Die Sonnenküste - Der wilde Süden & die Zyklopeninseln, Seite 79
Divinarium Liturgia, Seite 464
Havena - Versunkene Geheimnisse, Seite 56
Aventurisches Bestiarium II, Seite 117
Der schwarze Forst (Theaterritter III), Seite 36
Die Gestade des Gottwals - Thorwal und das Gjalskerland, Seite 83
Die Sonnenküste - Der wilde Süden & die Zyklopeninseln, Seite 79
Divinarium Liturgia, Seite 464
Havena - Versunkene Geheimnisse, Seite 56