Herausragender Sinn
Regel:
Wer über einen Herausragenden Sinn verfügt, dessen Proben auf Sinnesschärfe sind um 1 erleichtert, wenn die Probe den entsprechenden Sinn betrifft. Folgende Sinne können gewählt werden: Sicht, Gehör, Geruch & Geschmack, Tastsinn. Herausragender Sinn ist mehrfach für die verschiedenen Sinne wählbar, nicht aber für einen einzelnen.
Voraussetzung:
Kein Nachteil Eingeschränkter Sinn für den gleichen Sinn, kein Nachteil Blind (für Sicht), kein Nachteil Taub (für Gehör)
AP-Wert:
12 Abenteuerpunkte (Sicht/Gehör); 6 Abenteuerpunkte (Geruch & Geschmack); 2 Abenteuerpunkte (Tastsinn)
Publikation(en):
Regelwerk, Seite 166