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Vorteil: Blumenduft | DSA Regel Wiki

Blumenduft
Regel:

Die Heldin riecht immer nach einer bestimmten wohlriechenden Blumenart. Sie kann nie unter dem Status Übler Geruch leiden, und sie erhält bei Proben auf Überreden einen Bonus von +1 auf CH, wenn ihr Gegenüber den Blütengeruch mag (ansonsten kann die Probe auch um 1 erschwert sein).

Voraussetzung:
Vorteil Feenblut (Blütenfee)
AP-Wert:
8 Abenteuerpunkte
Publikation(en):