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Traditionsartefakt: Zauberschale | DSA Regel Wiki

Zauberschale

Bei der Zauberschale handelt es sich um ein minderes Traditionsartefakt der Gildenmagier, dass eine vereinfachte Version der Alchimistenschale der Zauberalchimisten darstellt. Die Zauberschale kann aus verschiedenen Materialien bestehen, wobei Glas, Kristall und Metalle wie Bronze oder Meteoreisen am häufigsten sind. Sie wird mit unterschiedlichen alchimistischen Zeichen versehen und ähnelt vom Aussehen her der Alchimistenschale, ist jedoch etwas kleiner. Auf den meisten Zauberschalen liegt überhaupt keine Magie, aber ein Gildenmagier kann ein Ritual auf sie wirken, sodass doch ein Zauber in ihr gespeichert ist, ähnlich wie dies bei hexischen Fluggeräten der Fall ist.
Der Gildenmagier muss die Sonderfertigkeit Schalenverzauberung erlernen und auf die Schale wirken. Anschließend kann er einen Schalenzauber in die Schale einfließen lassen.
Die Magie auf der Schale wirkt mit 2 QS. Die Schale gilt selbst nicht als Labor, sie ist nicht magisch und kann nicht als magische Waffe eingesetzt werden (wohl aber als improvisierte Hiebwaffe). Bei magischen oder karmalen Analysen, um Magie zu entdecken, ist jedoch der Zauber in der Schale als magisch zu erkennen. Zudem ist die Schale nicht unzerstörbar, sondern kann wie ein gewöhnlicher Gegenstand Schaden nehmen.
Der Magier kann theoretisch mehrere Zauberschalen besitzen, aber immer nur eine einzige Zauberschale gleichzeitig verzaubern.

Tradition:
Gildenmagier
Kategorie:
minderes Traditionsartefakt
Sonderfertigkeiten:
Publikation(en):
Kodex der Magie, Seite 108