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Ritual: Geisterruf | DSA Regel Wiki

Geisterruf
Probe:
MU/CH/KO
Wirkung:

Der Zauberer ruft einen niederen Geist einer verstorbenen Person innerhalb eines Radius von 49 Schritt herbei.
Details zur Kunst der Geisterbeschwörung finden sich in Aventurische Magie II.
Um dieses Ritual zu erlernen benötigt man GEISTERESSENZ auf FW 10.

Ritualdauer:
5 Minuten
AsP-Kosten:
8 AsP
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
sofort
Zielkategorie:
Geister
Merkmal:
Sphären
Verbreitung:
Druiden, Geoden, Gildenmagier, Goblinzauberinnen, Hexen
Steigerungsfaktor:
B
Zaubererweiterungen
#Mehr Bitten (FW 8, 2 AP):
Der Zauberer kann QS/2 + 2 Bitten von dem Wesen verlangen.
#Längerer Dienst (FW 10, 2 AP):
Das Wesen verliert erst am Ende einer Woche (statt am Ende eines Tages) automatisch eine Bitte.
#Ausgedehnter Dienst (FW 12, 4 AP):
Das Wesen verliert erst am Ende eines Monats (statt am Ende eines Tages) automatisch eine Bitte. Voraussetzung: Zaubererweiterung Längerer Dienst.
#Einfaches Herbeirufen (FW 14, 4 AP):
Die Herbeirufungsschwierigkeit wird um 1 Punkt leichter.
#Freundliche Einstellung (FW 16, 6 AP):
Bittproben sind gegenüber dem Wesen um +1 erleichtert.
Reversalis

Der reversalisierte GEISTERRUF wirkt gegen einen niederen Geist wie ein HEPTAGRAMMA. Damit ist es möglich, einen niederen Geist auszutreiben. (Merkmal: Antimagie)

Publikation(en):
Errata:
Als (vermuteten) Fehler beim Eintragen angepasst: AP-Kosten für Zaubererweiterungen an übliches Schema angepasst.