Gegenstände verfluchen
Eine Hexe kann, wenn sie über die Sonderfertigkeit Gegenstände verfluchen verfügt, einen Fluch an einen Gegenstand heften.
# In diesem Fall muss sie die doppelte Menge an AsP ausgeben, die der Fluch üblicherweise kostet.
# Die Bedingung, um den Fluch zu brechen, wird dem Opfer telepathisch mitgeteilt. Die Bedingung muss für jeden potenziellen Kulturschaffenden gelten und darf nicht gegen eine spezielle Person gerichtet sein.
# Der Gegenstand darf maximal tassengroß sein. Ein truhengroßer oder gar türgroßer Gegenstand kostet zusätzlich 4 bzw. 8 AsP.
# Die Hexe muss bei der Verfluchung den Gegenstand berühren und benötigt 1 Stunde Zeit.
# Die Hexe muss beim Wirken festlegen, bis zu welcher SK oder ZK der Fluch wirken soll und die entsprechende Erschwernis auf ihre Probe hinnehmen.
# Wenn die Probe gelingt, ist der Gegenstand so verflucht, als ob ein Fluch mit QS 1 auf ihm liegen würde.
# Verflucht wird der erste Kulturschaffende, der den Gegenstand berührt und dessen SK/ZK maximal so hoch ist wie die Erschwernis, die die Hexe beim Wirken des Fluchs gewählt hat. Berührt ein Kulturschaffender mit einer höheren SK/ZK den verfluchten Gegenstand, so wird der Fluch nicht ausgelöst.
➤ Links: | Genaue QS (Optionale Regel) |
Publikation(en):
Aventurische Magie II, Seite 50
Kodex der Magie, Seite 248