Misslungene Reifeprüfung
Regel:
Unter Angehörigen ihrer Kultur hat der Held eine Erschwernis
von –1 auf Gesellschaftstalente außer Menschenkenntnis und Willenskraft, sofern das Gegenüber von der
misslungenen Reifeprüfung weiß. Sollten Angehörige die misslungene Reifeprüfung als nicht besonders schlimm empfinden, gilt die Erschwernis nicht.*
Voraussetzung:
Keine
AP-Wert:
10 Abenteuerpunkte
Anmerkung:
Bei Gjalskern bedeutet das Misslingen üblicherweise eine Verbannung aus dem Haerad, bei den Thorwalern ist eine misslungene Reifeprüfung weniger schlimm und kann in der Regel widerholt werden.
Publikation(en):