Körperliche Auffälligkeit
Regel:
Ein Held kann maximal zwei Körperliche Auffälligkeiten wählen. Die Körperliche Auffälligkeit zieht gelegentlich Erschwernisse auf Gesellschaftstalente aufgrund von Aberglaube oder Misstrauen nach sich.
Voraussetzung:
Keine
AP-Wert:
-2 Abenteuerpunkte
Publikation(en):
Regelwerk, Seite 172