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Nachteil: Eingeschränkter Sinn | DSA Regel Wiki

Eingeschränkter Sinn
Regel:

Wer über einen Eingeschränkten Sinn verfügt, dessen Proben auf Sinnesschärfe sind um 2 erschwert, wenn die Probe den entsprechenden Sinn betrifft. Eingeschränkte Sicht erschwert zudem Proben auf Fernkampf um 2. Folgende Sinne können gewählt werden: Sicht, Gehör, Geruch & Geschmack, Tastsinn. Ein Held kann bis zu zwei eingeschränkte Sinne besitzen.

Voraussetzung:
Kein Vorteil Herausragender Sinn für den gleichen Sinn, Kein Nachteil Blind (bei Sicht), Kein Nachteil Taub (bei Gehör)
AP-Wert:
–15 Abenteuerpunkte (Sicht), –10 Abenteuerpunkte (Gehör), –6 Abenteuerpunkte (Geruch & Geschmack), –2 Abenteuerpunkte (Tastsinn)
Publikation(en):
Regelwerk, Seite 171