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Herrschaftsritual: Macht über Schlafwandler | DSA Regel Wiki

Macht über Schlafwandler
Probe:
MU/KL/IN (modifiziert durch SK/2)
Wirkung:

Der Druide verbrennt einen Haufen Misteln, die er selbst gepflückt hat und gibt die körperliche Komponente des Opfers in das Feuer. Das nächste Mal, wenn es schläft, kann er es schlafwandeln lassen. Der Druide kann durch seine Augen sehen und hat vollständige Kontrolle über den Körper des Opfers. Der Schlafwandler ist jedoch weder besonders schnell (GS halbiert) noch geschickt (alle Fertigkeitsproben –1, –2 AT, –1 PA, –1 AW). Für Körpertalente/körperliche Eigenschaften wird der FW/Wert des Opfers benutzt, ebenso alle seine Kampfwerte. Bei anderen Talenten/geistigen Eigenschaften kommt der FW/Wert des Druiden zu tragen. Zauber/Liturgien kann der Druide nicht durch das Opfer wirken. Sollte das Opfer TP oder SP erleiden, so bricht die Kontrolle ab. Soll das Opfer sich selbst schaden oder soll es gezwungen werden, gegen seine Prinzipien zu handeln, so steht ihm eine Probe auf Willenskraft zu, um den Befehl zu verweigern. Diese Probe kann nach Meisterentscheid modifiziert werden. Während der Druide die mentale Kontrolle ausübt, ist er selbst in Meditation erstarrt und erleidet den Status Bewegungsunfähig.

AsP-Kosten:
32 AsP
Wirkungsdauer:
QS Stunden
Merkmal:
Einfluss
Publikation(en):
Errata:
In "Die Streitenden Königreiche" ist die Angabe bei der Probe "(modifiziert durch SK)". Generell sind die Herrschaftsrituale nur durch den halben Wert SK bzw. ZK modifiziert.