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allg. karmale SF: Untotenschreck | DSA Regel Wiki

Untotenschreck
Regel:

Gesegnete und geweihte Materialien verursachen bei Untoten (Hirnlose)* Schaden, ganz so, als seien diese Dämonen (siehe Regelwerk Seite 316). Üblicherweise sind Untote (Hirnlose) davon nicht betroffen, durch diese Sonderfertigkeit werden sie aber wie Dämonen behandelt, wenn es darum geht, ob gesegnetes oder geweihtes Material Berührungsschaden verursacht (siehe Aventurisches Götterwirken Seite 69). Nicht betroffen sind Angriffe mit geweihten Waffen, die bereits eine verletzende Wirkung gegen Untote (Hirnlose) aufweisen.

* Es sind explizit nur Untote (Hirnlose) betroffen, nicht andere Arten von Untoten.

Voraussetzung:
Vorteil Geweihter
AP-Wert:
3 Abenteuerpunkte
Publikation(en):