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allg. karmale SF: Liturgie vereinen I-II | DSA Regel Wiki

Liturgie vereinen I-II
Regel:

Bis zu (Stufe der SF+1) Geweihte der gleichen Tradition können ihre Kräfte für eine Liturgie oder Zeremonie vereinigen, wenn sie sich berühren. Alle Beteiligten müssen die Liturgie/Zeremonie beherrschen, einer von ihnen dazu die SF Liturgie vereinen. Der Geweihte, der diese SF einsetzt, ist der Ausrichter. Seine QS fließen voll in die Liturgie ein. Alle anderen können QS/2 aus ihrer Probe beisteuern. Maximal können so 6 QS erzielt werden. Die KaP-Kosten kann der Ausrichter beliebig auf die Mitglieder der Gruppe aufteilen. Danach muss jeder Geweihte, der teilgenommen hat, eine Probe auf Selbstbeherrschung (Handlungsfähigkeit bewahren) erschwert um –2 ablegen, bei Misslingen erleidet er 1 Stufe Betäubung. Für jeden Geweihten neben dem Ausrichter, der bei der Liturgie ebenfalls die SF Liturgie vereinen besitzt, ist die Probe auf Selbstbeherrschung um +1 erleichtert.

Voraussetzung:
Vorteil Geweihter, Leiteigenschaft der Tradition 15
AP-Wert:
15 Abenteuerpunkte für Stufe I, 30 Abenteuerpunkte für Stufe II
Publikation(en):