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allg. karmale SF: Geisterschreck | DSA Regel Wiki

Geisterschreck
Regel:

Gesegnete und geweihte Materialien verursachen bei Geistern Schaden, ganz so, als seien diese Dämonen (siehe Regelwerk Seite 316). Üblicherweise sind Geister davon nicht betroffen, durch diese Sonderfertigkeit werden sie aber wie Dämonen behandelt, wenn es darum geht, ob gesegnetes oder geweihtes Material Berührungsschaden verursacht (siehe Aventurisches Götterwirken Seite 69). Nicht betroffen sind Angriffe mit geweihten Waffen, die bereits eine verletzende Wirkung gegen Geister aufweisen.

Voraussetzung:
Vorteil Geweihter
AP-Wert:
3 Abenteuerpunkte
Publikation(en):