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allg. karmale SF: Göttlicher Schutz I-II | DSA Regel Wiki

Göttlicher Schutz I-II
Regel:

Diese Sonderfertigkeit verleiht dem Geweihten einen zusätzlichen RS gegen die Angriffe von Dämonen. Stufe I schützt mit einem RS von 1 gegen Angriffe von allen Dämonen; Stufe II verleiht dem Geweihten einen zusätzlichen RS-Punkt gegen Dämonen aus dem Gefolge des Widersachers seiner Gottheit (also insgesamt +2 RS gegen diese Dämonen). Der karmale RS schützt nicht vor profanen Angriffen, weder durch Waffen, Daimonide oder indirekte Angriffe von Dämonen, sehr wohl aber gegen körperliche Angriffe von Dämonen und von ihnen aus den Niederhöllen mitgebrachte Waffen. Er ist mit magischem RS, wie dem ARMATRUTZ, nicht kompatibel (hier schützt nur der höchste RS beider Schutzmaßnahmen gegen dämonische Angriffe), sehr wohl aber mit profanen Rüstungen. Es dauert 1 Aktion, den Schutz zu aktivieren. Die Wirkung hält 5 Minuten an. Am Ende der Wirkungsdauer erhält der Geweihte 1 Stufe Betäubung.

Voraussetzung:
Stufe I: Vorteil Geweihter;
Stufe II: Göttlicher Schutz I
AP-Wert:
10 Abenteuerpunkte für Stufe I; Stufe II: 15 Abenteuerpunkte
Publikation(en):