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allg. karmale SF: Furcht nehmen | DSA Regel Wiki

Furcht nehmen
Regel:

Mit dieser Sonderfertigkeit kann eine Geweihte mittels Berührung und 1 Aktion versuchen, einem Kulturschaffenden 1 Stufe Furcht zu nehmen, die durch folgende Wesen entstanden ist: Chimären, Daimonide, Dämonen, Geister, Golems, Untote. Dazu muss eine Probe auf Heilkunde Seele (Unterdrückung von Ängsten) gelingen. Die Probe ist dabei um die Anzahl der aktuellen Furchtstufen erschwert, gleich welchen Ursprung sie haben. Diese Fähigkeit funktioniert bei einem einzelnen Kulturschaffenden nur einmal alle 24 Stunden.

Voraussetzung:
Vorteil Geweihter, Leiteigenschaft der Tradition 13
AP-Wert:
10 Abenteuerpunkte
Publikation(en):