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Spezielle Fernkampfregeln

Zu den Fernkampfregeln.

Fernkampftechniken

Zu den Kampftechniken.

Ladezeiten

Alle Fernkampfwaffen müssen erst für den Einsatz vorbereitet werden. Die normale Zeit, die man für diesen Vorgang braucht, bis man einen Fernkampfangriff ausführen kann, wird Ladezeit genannt.

Nach der letzten Aktion der Ladezeit ist die Fernkampfwaffe bereit. Danach kann eine Aktion für einen Fernkampfangriff aufgewandt werden. Fällt eine Ladezeit auf 0 Aktionen, so benötigt der Fernkämpfer 1 freie Aktion statt einer regulären Aktion zum Nachladen. Der Auflistung der Waffen kann man die Ladezeiten der einzelnen Waffen entnehmen.

Das Laden bis zum Einsatz der Fernkampfwaffe zählt als länger dauernde Handlung (eventuell inklusive Zielens). Ausgenommen hiervon sind Armbrüste, die, wenn sie einmal geladen sind, nur noch eine freie Aktion zum Bereitmachen benötigen.

Ist die Ladezeit größer als 1, gilt das Nachladen als länger dauernde Handlung (siehe Länger dauernde Handlungen).

Bögen und Armbrüste spannen

Wenn ein Bogen nicht gespannt ist und man die Bogensehen noch einhängen muss, dauert es 4 Aktionen, ihn schussbereit zu machen. Dabei kann man keine anderen Aktionen als das Spannen ausführen.

Armbrüste neu zu bespannen ist eine Angelegenheit von mehreren Minuten und im Kampf daher meist sinnlos. Dies gilt als länger dauernde Handlung.

Wiederverwendung von Geschossen und Wurfwaffen

Bolzen, Pfeile und Kugeln können nach dem Abschießen zwar wieder eingesammelt werden, gelten aber als unbrauchbar für eine weitere Benutzung. Wurfgeschosse können hingegen eingesammelt und wiederverwendet werden.

Mögliche Wiederverwendung von Geschossen (Optionale Regel)

Publikation:
Regelwerk (3. überarb. Aufl.), Seite 245f.