KONTAKT

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Bitte addieren Sie 2 und 7.

Gestaltsmodifikation von Elementaren

Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I für den Themenkomplex Beschwörung.

Elementare verfügen üblicherweise nicht über eine klar definierte körperliche Gestalt in der 3. Sphäre, sondern können sehr unterschiedlich aussehen. Die Vorstellungen des Beschwörers beeinflussen dabei häufig die Gestalt des Elementars. Elementargeister nehmen gern die Form eines Tieres an, Dschinne erscheinen meist als humanoide Gestalt, Elementare Meister zeigen sich in der Regel eher als Naturgewalt oder in amorpher Form. Für alle Arten von Elementaren sind jedoch auch ganz andere Erscheinungsformen möglich.
Ein Beschwörer kann dies dem Zufall überlassen (und damit der Meisterin) oder bei seiner Invokation festlegen, dass er eine Gestaltänderung anstrebt. Hierbei gilt es, zwei unterschiedliche Modifikationen zu beachten.

Gestaltmodifikationen, die keine regeltechnischen Auswirkungen haben, sind immer möglich, wenn der Beschwörer mindestens 2 QS bei der Beschwörung erzielt hat. Es kostet den Beschwörer keine QS, die Gestalt anzupassen.

Gestaltmodifikationen, die regeltechnische Auswirkungen haben, sollten über die Regeln für Wesensfähigkeiten angewandt werden. Zusätzliche Gliedmaßen könnten z. B. über die Fähigkeit Zusätzliche Aktionen abgedeckt werden.

Publikation(en):
Aventurisches Elementarium, Seite 136