Das Objekt, üblicherweise ein liturgischer Gegenstand oder eine rituelle Waffe wie ein Sonnenzepter oder ein Rondrakamm, wird geweiht. Damit wird es von den karmalen Kräften der jeweiligen Gottheit durchdrungen, weswegen üblicherweise nur ausgewählte, der Gottheit gefällige Gegenstände geweiht und nur wahren Gläubigen ausgehändigt werden. Sollte das geweihte Objekt eine Waffe sein, gilt sie nun als geweihte Waffe. Das Objekt darf maximal 4 Stein wiegen. Für jede QS kann das Objekt 1 Stein mehr wiegen. Die Objektweihe wird vor allem für die geweihten Rabenschnäbel der Borongeweihten, das Sonnenzepter der Praioten und die Rondrakämme der Rondrageweihtenschaft verwendet. (Für die Herstellung von Zeremonialgegenständen ist allerdings noch die SF "Zeremonialgegenstände herstellen" notwendig.)
Aventurisches Götterwirken, Seite 169
Aventurisches Götterwirken II, Seite 75
Unendlichkeit & Tiefenrausch, Seite 21