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Zeremonie: bannfluch (anathema) | DSA Regel Wiki

Bannfluch (Anathema)
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Die betroffene Person wird aus dem Kreis der Initiaten des Pantheons ausgestoßen und erhält den Makel des Verdammten (siehe Seite 72). Die Berührung muss nicht über die ganze Dauer der Zeremonie erfolgen, dies ist von Kult zu Kult unterschiedlich. Der Meister hat hierbei das letzte Wort. Geweihte des Pantheons können nicht von dieser Zeremonie betroffen sein. Diese Zeremonie wird nicht leichtfertig angewandt und kommt nur äußerst selten zum Einsatz.

Zeremoniedauer:
8 Stunden (nicht modifizierbar)
KaP-Kosten:
128 KaP, davon 12 KaP permanent
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
permanent
Zielkategorie:
Kulturschaffende (Initiat des Pantheons des Geweihten)
Verbreitung:
Allgemein
Steigerungsfaktor:
D
Liturgieerweiterungen
#Geweihten-Anathema (FW 8, 4 AP):
Geweihte sind von der Zeremonie betroffen und verlieren ihren Vorteil Geweihter, die Sonderfertigkeit der Tradition, karmale Sonderfertigkeiten, karmale Vor- und Nachteile sowie ihre Liturgien. Sie erhalten aber alle dafür ausgegebenen AP zurück. Das Anathema ist permanent und kostet den Geweihten 18 permanente KaP.
#Größere Reichweite (FW 12, 8 AP):
Die Reichweite ist unbegrenzt.
#Nicht-Initiaten (FW 16, 12 AP):
Der Geweihte kann den Bannfluch auch über Kulturschaffende sprechen, die keine Initiaten des gleichen Pantheons wie der Geweihte sind.
Publikation(en):