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Zeremonie: Zwergwalgestalt | DSA Regel Wiki

Zwergwalgestalt
Probe:
MU/KL/IN
Wirkung:

Die Geweihte verwandelt sich in einen Zwergwal. Hierbei wird die Kleidung nicht mitverwandelt. In der Walgestalt behält die Geweihte ihre geistigen Eigenschaften und erhält die körperlichen Eigenschaften sowie die Fähigkeiten des Zwergwals. Zudem kann sie QS x 2 Punkte zusätzlich auf die körperlichen Eigenschaften des Pottwals verteilen. In der Walgestalt vermag sie keine übernatürlichen Fähigkeiten wie Zauber und Liturgien zu wirken, gilt jedoch als gesegnet.

Zeremoniedauer:
30 Minuten
KaP-Kosten:
16 KaP
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
QS x 3 Stunden
Zielkategorie:
Lebewesen (nur die Geweihte selbst)
Verbreitung:
Swafnir (Kraft), Swafnir (Tapferkeit)
Steigerungsfaktor:
C
Liturgieerweiterungen
#Aufrechterhaltend (FW 8, 3 AP):
Die Zeremonie ist aufrechterhaltend mit Aktivierungskosten von 8 KaP und 4 KaP pro 3 Stunden.
#Sprachfähigkeit (FW 12, 6 AP):
Die Geweihte kann in Tiergestalt sprechen.
#Klerikales Tier (FW 16, 9 AP):
Liturgien können gewirkt werden, notwendige Gesten entfallen dabei. Für KaP gilt dann: wie Geweihter. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Sprachfähigkeit.
Publikation(en):