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Zeremonie: Zuflucht | DSA Regel Wiki

Zuflucht
Probe:
IN/CH/KO
Wirkung:

Nach Wirken der Zeremonie tut sich eine sichere Zuflucht auf, sei es in Form einer schützenden Kuhle im Boden oder einer Höhle im Fels. Alle sich darin aufhaltenden Kulturschaffenden werden besser vor Wetterbedingungen wie Kälte geschützt, sind aber nicht sicher vor direkt schädlichen Einflüssen wie Gewalt oder Feuer. Die Zuflucht bietet QS/2 Stufen Kälteschutz. Sie schützt nur die Ziele der Zeremonie vor dem Wetter.

Zeremoniedauer:
5 Minuten
KaP-Kosten:
8 KaP pro Person (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
6 Stunden
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Verbreitung:
Firun (Kälte), Ifirn (Hilfsbereitschaft), Nivesenschamanen (Winter), Travia (Heim)
Steigerungsfaktor:
B
Anmerkung:
In Aventurisches Götterwirken II die Verbreitung um Schamanentradition(en) erweitert.
Liturgieerweiterungen
#Begleiter erlaubt (FW 8, 2 AP):
Auch tierische Begleiter wie Esel, Pferde und Vertrautentiere werden durch die Zuflucht geschützt. Die Kosten betragen bei ihnen 2/4/8/16 KaP für die Größenkategorie winzig/klein/mittel/groß.
#Kosten modifizierbar (FW 12, 4 AP):
Die Kosten sind doch modifizierbar.
#Längere Wirkungsdauer (FW 16, 6 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt 24 Stunden.
Publikation(en):