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Zeremonie: Wolfsgestalt | DSA Regel Wiki

Wolfsgestalt
Probe:
MU/KL/IN
Wirkung:

Die Schamanin verwandelt sich in einen Wolf. Hierbei wird die Kleidung nicht mitverwandelt. In der Wolfsgestalt behält die Schamanin ihre geistigen Eigenschaften und erhält die körperlichen Eigenschaften sowie die Fähigkeiten des Wolfs. Zudem kann sie QS x 2 Punkte zusätzlich auf die körperlichen Eigenschaften des Wolfs verteilen. In der Wolfsgestalt vermag sie keine übernatürlichen Fähigkeiten wie Zauber und Liturgien zu wirken, gilt jedoch als gesegnet.

Zeremoniedauer:
30 Minuten
KaP-Kosten:
8 KaP
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
QS x 3 Stunden
Zielkategorie:
Lebewesen (nur die Schamanin selbst)
Verbreitung:
Nivesenschamanen (Winter), Nivesenschamanen (Wölfe)
Steigerungsfaktor:
B
Anmerkung:
Übersichtslisten listen korrekte Aspekte "Winter" und "Wölfe" (S. 115 bzw. 120)
Liturgieerweiterungen
#Aufrechterhaltend (FW 8, 2 AP):
Die Zeremonie ist aufrechterhaltend mit Aktivierungskosten von 4 KaP und 2 KaP pro 3 Stunden.
#Sprachfähigkeit (FW 12, 4 AP):
Die Schamanin kann in Tiergestalt sprechen.
#Klerikales Tier (FW 16, 6 AP):
Liturgien können gewirkt werden, notwendige Gesten entfallen dabei. Für KaP gilt dann: wie Geweihter. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Sprachfähigkeit.
Publikation(en):