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Zeremonie: Talismanverankerung | DSA Regel Wiki

Talismanverankerung
Probe:
KL/IN/CH
Wirkung:

Durch diese Zeremonie kann ein Talisman an einen bestimmten Ort, der berührt werden muss, gebunden werden. Wird er danach mit der Liturgie talismanruf gerufen, kehrt er nach dem Ende der Wirkungsdauer automatisch dorthin zurück. Für die Verankerung eines Talismans ist Kenntnis der Worte notwendig, mit denen er gerufen werden kann (regeltechnisch ein Berufsgeheimnis, siehe Seite 56). Ein Talisman kann nur ein einen Ort verankert werden, der seiner Gottheit als heilig (siehe Aventurisches Götterwirken Seite 70) gilt.

Zeremoniedauer:
8 Stunden
KaP-Kosten:
16 KaP, davon 4 KaP permanent (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
sofort
Zielkategorie:
Zone
Verbreitung:
Allgemein
Steigerungsfaktor:
C
Anmerkung:
Der Einsatz dieser Zeremonie erfordert die Nutzung der Fokusregel Talismane.
Liturgieerweiterungen
#Geweihter Ort (FW 8, 3 AP):
Zur Verankerung genügt es, dass der Ort als der Gottheit geweiht gilt.
#Profaner Ort (FW 12, 6 AP):
Zur Verankerung eignen sich auch nicht geweihte Orte, solange sie nicht unheilig oder dämonisch verseucht sind. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Geweihter Ort.
#Geweihter Träger (FW 16, 9 AP):
Statt den Talisman an einem Ort zu verankern, kann festgelegt werden, dass er stets zu einer bestimmten Person zurückkehrt. Dabei muss es sich um jemanden handeln, der über den Vorteil Geweihter und die Tradition der Gottheit des Talismans verfügt. Stirbt die Person, so erlischt die Verankerung. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Profaner Ort.
Publikation(en):