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Zeremonie: Sippenbann | DSA Regel Wiki

Sippenbann
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Die betroffene Person wird aus dem Kreis der Initiaten des Pantheons ausgestoßen und erhält den Makel des Frevlers (siehe Aventurisches Götterwirken Seite 71). Die Berührung muss nicht über die ganze Dauer des Sippenbanns erfolgen, dies ist von Stamm zu Stamm unterschiedlich. Der Meister hat hierbei das letzte Wort. Schamanen des Pantheons können nicht von dieser Zeremonie betroffen sein.

Zeremoniedauer:
5 Minuten
KaP-Kosten:
16 KaP, davon 2 KaP permanent
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
permanent bzw. bis zur Buße
Zielkategorie:
Kulturschaffende (Initiat des Pantheons des Schamanen)
Verbreitung:
Allgemein-Schamanenritus
Steigerungsfaktor:
D
Anmerkung:
* Schamanen können andere Schamanen verbannen, aber keine Geweihten. Geweihten ist es ebenfalls nicht möglich, Schamanen zu exkommunizieren, nur andere Geweihte.
Liturgieerweiterungen
#Schamanenbann 1 (FW 8, 4 AP):
Auch Schamanen sind von der Zeremonie betroffen. Sie können nach dem Sippenbann kein Karma mehr regenerieren.
#Für immer verbannt (FW 12, 8 AP):
Der Sippenbann kann nicht durch eine Buße wieder aufgehoben werden (siehe Aventurisches Götterwirken Seite 72). Er ist permanent und kostet den Schamanen zusätzlich 2 permanente KaP (also insgesamt 4 pKaP). Voraussetzung: Liturgieerweiterung Schamanenbann 1.
#Schamanenbann 2 (FW 16, 12 AP):
Schamanen sind von der Zeremonie betroffen und verlieren ihren Vorteil Geweihter, die Sonderfertigkeit der Tradition, karmale Sonderfertigkeiten, karmale Vor- und Nachteile sowie ihre Liturgien. Sie erhalten aber alle dafür ausgegebenen AP zurück. Verbannung ist permanent und kostet den Schamanen zusätzlich 4 permanente KaP (also insgesamt 6 pKaP). Voraussetzung: Liturgieerweiterung Für immer verbannt.*
Publikation(en):