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Zeremonie: Ortsweihe (Sanctum) | DSA Regel Wiki

Ortsweihe (Sanctum)
Probe:
MU/IN/CH
Wirkung:

Mit dieser Zeremonie lässt sich ein Ort weihen, sodass er als zweifachgeweiht zählt. Dies kann ein Tempel oder ein anderer beliebiger Ort der gleichen Größe sein. Die Außenbereiche eines Tempels/Ortes, etwa ein Kräutergarten, zählen nicht als geweihter Boden, Innenhöfe und Keller allerdings sehr wohl. Mit der Ortsweihe lassen sich Tempel/Orte mit einer Fläche von bis zu 200 Rechtschritt weihen.

Zeremoniedauer:
8 Stunden
KaP-Kosten:
64 KaP, davon 16 permanent (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
permanent
Zielkategorie:
Zone
Verbreitung:
Allgemein, Allgemein-Schamanenritus
Steigerungsfaktor:
D
Anmerkung:
In Aventurisches Götterwirken II die Verbreitung um Schamanentradition(en) erweitert.
Liturgieerweiterungen
#Große Gebäude/Orte 1 (FW 8, 4 AP):
Ein großes Terrain kann geweiht werden. Darunter fallen viele Stadttempel. Die KaP-Kosten belaufen sich auf 128 KaP, davon 32 permanent.
#Große Gebäude/Orte 2 (FW 12, 8 AP):
Ein riesiges Terrain kann geweiht werden. Darunter fällt beispielsweise das Gebrochene Rad, der Haupttempel der Puniner Boronkirche. Die KaP-Kosten belaufen sich auf 256 KaP, davon 64 permanent. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Große Gebäude/Orte 1.
#Große Gebäude/Orte 3 (FW 16, 12 AP):
Ein gigantisches Terrain oder Tempelanlagen können geweiht werden. Darunter fällt z. B. die Stadt des Lichts in Gareth. Die KaP-Kosten belaufen sich auf 512 KaP, davon 128 permanent. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Große Gebäude/Orte 2.
Publikation(en):