Probe:
IN/CH/FF
Wirkung:
Eine Rahjageweihte kann mit dieser Zeremonie Tätowierfarbe für eine Rosentätowierung weihen. Das Tätowieren muss innerhalb der Zeremoniedauer erfolgen. Die Kraft der Rosentätowierung hält so lange an, wie die Wirkungsdauer beträgt. Danach muss die Tätowierungen wieder mit der Zeremonie aufgefrischt werden. Der Tätowierer erhält eine Erleichterung von QS/3 auf seine Probe auf Malen & Zeichnen.
Nur Personen mit der Sonderfertigkeit Tradition (Rahjakirche) können tätowiert werden. Bei anderen Personen verschwindet die Tätowierung nach der Fertigstellung.
Die Tätowierungen werden gelegentlich auch Rahjaakoluthen, Säbeltänzern und anderen Personen, die der Rahjakirche nahestehen, verliehen – aber nur manche Rahjageweihte beherrschen die Liturgie mit der entsprechend nötigen Erweiterung.
Zeremoniedauer:
8 Stunden
KaP-Kosten:
16 KaP
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
QS Jahre
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Verbreitung:
Rahja (Ekstase), Rahja (Harmonie)
Steigerungsfaktor:
A
Liturgieerweiterungen
#Längere Wirkungsdauer 1 (FW 8, 1 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 2 Jahre.
#Andere Tätowieren (FW 10, 1 AP):
Die Geweihte kann auch eine andere Person als eine Person mit der Tradition (Rahjakirche) tätowieren.
#Lebende Rose (FW 12, 2 AP):
Die Tätowierung wächst und gedeiht im Laufe der Zeit, wenn die Tätowierte sie mit rahjagefälligem Verhalten nährt. Für besonders gefällige Taten belohnt die Göttin Tätowierte manchmal mit neuen Blüten, bei großen Verfehlungen können sie welken und verschwinden.
#Längere Wirkungsdauer 2 (FW 14, 2 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 5 Jahre. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Längere Wirkungsdauer 1.
#Machtvolle Tätowierung (FW 16, 3 AP):
Einmal am Tag kann die Trägerin der Tätowierung eine CH-Teilprobe auf Betören neu würfeln; das bessere Ergebnis zählt.
Publikation(en):