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Zeremonie: Exorzismus | DSA Regel Wiki

Exorzismus
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK des Wesens)
Wirkung:

Mit einem Exorzismus werden Dämonen und Geister ausgetrieben, die Besitz von einem Lebewesen ergriffen haben. Gelingt der Exorzismus, wird der Dämon oder Geist aus dem Körper vertrieben und zurück in die Niederhöllen oder ins Totenreich verbannt.

Zeremoniedauer:
8 Stunden
KaP-Kosten:
32 KaP
Reichweite:
4 Schritt
Wirkungsdauer:
sofort
Zielkategorie:
Dämonen, Geister
Verbreitung:
Allgemein, Allgemein-Schamanenritus, Boron (Traum), Praios (Antimagie)
Steigerungsfaktor:
B
Anmerkung:
In Aventurisches Götterwirken II die Verbreitung um Schamanentradition(en) erweitert.
Liturgieerweiterungen
#Spezialisierter Exorzismus (FW 8, 2 AP):
Eine Untergruppe von Wesen der Gegengottheit, die beim Aktivieren dieser Liturgieerweiterung ausgewählt werden muss, weist eine um 1 schlechtere SK gegen den Exorzismus auf. Dies können beispielsweise Zantim bei Rondrageweihten oder Gotongis bei Praiosgeweihten sein.
#Geister-Exorzismus (FW 12, 4 AP):
Geister weisen eine um 1 schlechtere SK gegen den Exorzismus auf.
#Dämonen-Exorzismus (FW 16, 6 AP):
Alle Dämonen mit bis zu 5 Hörnern weisen eine um 1 schlechtere SK gegen den Exorzismus auf. Voraussetzung: Liturgieerweiterung Spezialisierter Exorzismus.
Publikation(en):