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Zeremonie: Erinnern | DSA Regel Wiki

Erinnern
Probe:
MU/KL/IN
Wirkung:

Der Geweihte kann eine einzelne seiner Erinnerungen detailliert hervorrufen, auch wenn sie schon länger verschüttet und vergessen ist. Nach Ablauf der Wirkungsdauer ist sie wieder dem normalen Vergessensprozess unterworfen. Die Erinnerung darf maximal QS Tage zurückliegen und muss vom Betroffenen bewusst wahrgenommen worden sein. Gelöschte Erinnerungen können durch die Zeremonie nicht wieder ins Gedächtnis gerufen werden, unterdrückte oder vergessene hingegen schon.

Zeremoniedauer:
30 Minuten
KaP-Kosten:
8 KaP
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
sofort
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Verbreitung:
Boron (Traum), Hesinde (Wissen), Nandus (Erkenntnis)
Steigerungsfaktor:
B
Liturgieerweiterungen
#Reichweite Berührung (FW 8, 2 AP):
Als Reichweite gilt Berührung. Die Zeremonie kann nur auf Kulturschaffende übertragen werden.
#Weit zurückliegende Erinnerung (FW 12, 4 AP):
Die Erinnerung darf bis zu QS Wochen zurückliegen.
#Gelöschte Erinnerungen reaktivieren (FW 16, 6 AP):
Auch gelöschte Erinnerungen können wieder ins Gedächtnis gerufen werden, aber nur, wenn die QS der Zeremonie die QS der Unterdrückungsursache übersteigen.
Publikation(en):