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Zeremonie: Ächtung (Exkommunikation) | DSA Regel Wiki

Ächtung (Exkommunikation)
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Die betroffene Person wird aus dem Kreis der Initiaten des Pantheons ausgestoßen und erhält den Makel des Frevlers. Die Berührung muss nicht über die ganze Dauer der Exkommunikation erfolgen, dies ist von Kult zu Kult unterschiedlich. Der Meister hat hierbei das letzte Wort. Geweihte des Pantheons können nicht von dieser Zeremonie betroffen sein.

Zeremoniedauer:
30 Minuten
KaP-Kosten:
16 KaP, davon 2 KaP permanent (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
permanent bzw. bis zur Buße
Zielkategorie:
Kulturschaffende (Initiat des Pantheons des Geweihten)
Verbreitung:
Allgemein, Allgemein-Schamanenritus
Steigerungsfaktor:
D
Anmerkung:
In Aventurisches Götterwirken II die Verbreitung um Schamanentradition(en) erweitert.
Liturgieerweiterungen
#Geweihten-Exkommunikation 1 (FW 8, 4 AP):
Auch Geweihte sind von der Zeremonie betroffen. Sie können nach der Exkommunikation kein Karma mehr regenerieren.
#Für immer exkommuniziert (FW 12, 8 AP):
Die Exkommunikation kann nicht durch eine Buße wieder aufgehoben werden. Sie ist permanent und kostet den Geweihten zusätzlich 2 permanente KaP (also insgesamt 4 pKaP). Voraussetzung: Liturgieerweiterung Geweihten-Exkommunikation 1.
#Geweihten-Exkommunikation 2 (FW 16, 12 AP):
Geweihte sind von der Zeremonie betroffen und verlieren ihren Vorteil Geweihter, die Sonderfertigkeit der Tradition, karmale Sonderfertigkeiten, karmale Vor- und Nachteile sowie ihre Liturgien. Sie erhalten aber alle dafür ausgegebenen AP zurück. Die Exkommunikation ist permanent und kostet den Geweihten zusätzlich 4 permanente KaP (also insgesamt 6 pKaP). Voraussetzung: Liturgieerweiterung Für immer exkommuniziert.
Publikation(en):