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Zeremonialgegenstands-SF: Treibendes Horn | DSA Regel Wiki

Treibendes Horn
Zeremonialgegenstand:
Muschelhorn
Tradition:
Numinorukult
Wirkung:

Der Klang des Horns verleiht maximal 6 vom Priester ausgewählten Wesen (Kampfgefährten, Seeungeheuer, Tiere, etc.) in Seh- und Hörweite +1 AT und +1 FK bis zum Ende der nächsten Kampfrunde. Der Einsatz dieser Fähigkeit dauert 1 Aktion und verursacht 1 Stufe Trance.

Voraussetzung:
Sonderfertigkeit Donnerndes Horn, keine Sonderfertigkeit Sturmhorn
Aspekt:
Reißender Strudel
AP-Wert:
10 Abenteuerpunkte
Publikation(en):