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Zeremonialgegenstands-SF: Schleier des Begehrens | DSA Regel Wiki

Schleier des Begehrens
Zeremonialgegenstand:
Roter Schleier
Tradition:
Rahjakirche
Wirkung:

Segnet die Rahjageweihte den Schleier und gibt ihn anschließend an einen Kulturschaffenden, der den Schleier als Glücksbringer bei sich tragen muss, sorgt der Zeremonialgegenstand dafür, dass der Träger besonders begehrenswert wirkt. In den nächsten 12 Stunden bekommt dieser eine Begabung auf Betören. Die Rahjageweihte kann nicht selbst von der SF profitieren. Der Einsatz dieser Fähigkeit dauert 5 Aktionen und verursacht 1 Stufe Trance.

Voraussetzung:
Sonderfertigkeit Schleier der Reinheit, keine Sonderfertigkeit Schleier der Verführung
Aspekt:
Harmonie
AP-Wert:
10 Abenteuerpunkte
Publikation(en):