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Zauber: Zunge betäuben | DSA Regel Wiki

Zunge betäuben
Probe:
KL/IN/CH (modifiziert durch ZK)
Wirkung:

Zunge und Lippen des Opfers sind gelähmt. Seine Fähigkeit, verständlich zu sprechen ist daher stark beeinträchtigt. Der Verzauberte erhält den Status Stumm.

Zauberdauer:
2 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
QS x 5 Minuten
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Einfluss
Verbreitung:
Druiden
Steigerungsfaktor:
C
Zaubererweiterungen
#Zielkategorie Lebewesen (FW 8, 3 AP):
Der Zauber umfasst auch die Zielkategorie Lebewesen.
#Höhere Wirkungsdauer (FW 10, 3 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 10 Minuten.
#Zungentaubheit (FW 12, 6 AP):
Das Ziel hat auch noch QS Stunden nach dem Ende der Wirkungsdauer des Zaubers Sprachschwierigkeiten. Alle Proben, die den Geschmackssinn und deutliche Artikulation betreffen, zum Beispiel das Sprechen einer gildenmagischen Formel oder Proben auf Überreden oder Überzeugen sind um –1 erschwert.
#Größere Reichweite (FW 14, 6 AP):
Die Reichweite beträgt 16 Schritt.
#Zwei Ziele (FW 16, 9 AP):
Der Zauber kann bis zu 2 Ziele gleichzeitig treffen. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 8 AsP.
Reversalis

Ein bestehender ZUNGE BETÄUBEN-Zauber wird aufgehoben. (Merkmal: Antimagie)

Publikation(en):