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Zauber: Warmes gefriere | DSA Regel Wiki

Warmes gefriere
Probe:
KL/CH/GE
Wirkung:

Gegenstände bis maximal zur Größe einer Tasse/Truhe/Tür/Burgtor werden mit einer Eisschicht überzogen. Dies kann nach Meisterentscheid dazu führen, dass sie während oder am Ende der Wirkungsdauer Beschädigungen aufweisen bzw. Strukturpunkte verlieren. Der Zauber kann ebenso Wasser mit entsprechendem Volumen gefrieren lassen, jedoch weder Brücken noch Dämme oder stabile Kletterhilfen erschaffen.

Zauberdauer:
4 Aktion(en)
AsP-Kosten:
2/4/8/16 AsP für einen Gegenstand der Größe Tasse/Truhe/Tür/Burgtor
Reichweite:
4 Schritt
Wirkungsdauer:
QS x 2 KR
Zielkategorie:
profane Objekte
Merkmal:
Elementar
Verbreitung:
Gildenmagier
Steigerungsfaktor:
A
Zaubererweiterungen
#Längere Wirkungsdauer 1 (FW 8, 1 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 2 Minuten.
#Größere Reichweite (FW 10, 1 AP):
Die Reichweite beträgt 8 Schritt.
#Zauberdauer modifizierbar (FW 12, 2 AP):
Die Zauberdauer ist doch modifizierbar.
#Verkürzte Zauberdauer (FW 14, 3 AP):
Die Zauberdauer beträgt 2 Aktionen.
#Längere Wirkungsdauer 2 (FW 16, 3 AP):
Die Wirkungsdauer betrögt QS x 2 Stunden. Voraussetzung: Zaubererweiterung Längere Wirkungsdauer 1.
Reversalis

Ein bestehender WARMES GEFRIEREZauber wird aufgehoben. (Merkmal: Antimagie)

Publikation(en):
Grimorum Cantiones, Seite 317