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Zauber: Schwarzer Schrecken | DSA Regel Wiki

Schwarzer Schrecken
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Das Ziel erhält den Nachteil Angst vor Schwarz III. Der Nachteil wirkt nur, solange sich etwas Schwarzes unmittelbar im Blickfeld des Opfers befindet. Die ausgelöste Furcht endet sofort, wenn dies nicht länger der Fall ist, kehrt aber zurück, sobald sich wieder etwas Schwarzes im Blickfeld befindet. Dunkelheit zählt hierbei nicht als Schwarz.

Zauberdauer:
4 Aktion(en)
AsP-Kosten:
4 AsP
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
QS Stunden
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Einfluss
Verbreitung:
Borbaradianer, Druiden, Nachtalben
Steigerungsfaktor:
A
Zaubererweiterungen
#Andere Farbe (FW 8, 1 AP):
Der Zauberer kann eine andere Farbe als Schwarz wählen.
#Verkürzte Zauberdauer (FW 10, 1 AP):
Die Zauberdauer beträgt 2 Aktionen.
#Längere Wirkungsdauer 1 (FW 12, 2 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 2 Stunden.
#Anderer Sinn (FW 14, 2 AP):
Das Opfer kann auch vor einem bestimmten Geruch oder einem Geräusch Angst bekommen.
#Längere Wirkungsdauer 2 (FW 16, 3 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS Tage. Voraussetzung: Zaubererweiterung Längere Wirkungsdauer 1.
Reversalis

Ein bestehender SCHWARZER SCHRECKEN-Zauber wird aufgehoben. (Merkmal: Antimagie)

Publikation(en):
Aventurische Magie, Seite 144
Grimorum Cantiones, Seite 277
Klingen der Nacht, Seite 110