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Zauber: Schimmernder Schild | DSA Regel Wiki

Schimmernder Schild
Probe:
MU/IN/KO
Wirkung:

Am Arm des Zauberers manifestiert sich ein schimmernder Schild, der im Kampf eingesetzt werden kann. Die Werte entsprechen jenen eines Thorwalerschilds (siehe Regelwerk Seite 367). Zur Berechnung von AT und PA des Schilds dient die Kampftechnik Schilde. Der Schild kann nicht abgelegt oder vom Arm entfernt werden. Wird er zerstört, endet der Zauber vorzeitig. Durch das Schimmern sind die AT gegen den Schildträger um QS/2 erschwert.

Zauberdauer:
1 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
5 KR
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Telekinese
Verbreitung:
Gildenmagier
Steigerungsfaktor:
A
Zaubererweiterungen
#Längere Wirkungsdauer (FW 8, 1 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt 10 KR.
#Robuster Schild (FW 10, 1 AP):
Die Strukturpunkte des Schildes sind um 10 erhöht.
#Reichweite Berührung (FW 12, 2 AP):
Als Reichweite gilt Berührung. Der Zauberspruch kann nur auf Kulturschaffende übertragen werden.
#Geschosssicherer Schild (FW 14, 2 AP):
Um den Schild herum bildet sich eine Aura, die Projektile ablenkt. Die Erschwernis bei der Parade von Fernkampfangriffen sinkt um –2.
#Kosten modifizierbar (FW 16, 3 AP):
Die Kosten des Zaubers sind doch modifizierbar.
Reversalis

Ein bestehender SCHIMMENDER SCHILD-Zauber wird aufgehoben. (Merkmal: Antimagie)

Publikation(en):