KONTAKT

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden!

Bitte rechnen Sie 2 plus 2.

Zauber: Last des Alters | DSA Regel Wiki

Last des Alters
Probe:
IN/CH/KO (modifiziert durch ZK)
Wirkung:

Das Ziel altert körperlich stark und wird zu einem Greis. Es wird jedoch nicht an Altersschwäche sterben und erhält am Ende der Wirkungsdauer sein ursprüngliches Alter zurück. Alle körperlichen Handlungen des Opfers sind aufgrund akuter Altersschwäche um QS/2 erschwert (z. B. Körpertalente, Handwerkstalente). Dies umfasst auch Kampfhandlungen und somit AT, PA, AW und FK. Der Zaubernde hat nach dem Wirken des Zaubers QS Kampfrunden Zeit, um sein Ziel zu berühren, damit der Spruch seine Wirkung entfalten kann. Ansonsten verpufft der Zauberspruch wirkungslos. Will ein Ziel nicht berührt werden, ist eine gelungene, nicht verteidigte Raufen-AT +2 oder eine AT +2 mit dem Traditionsartefakt notwendig.

Zauberdauer:
4 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
QS Stunden
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Dämonisch
Verbreitung:
Borbaradianer, Gildenmagier, Hexen
Steigerungsfaktor:
C
Zaubererweiterungen
#Längere Wirkungsdauer 1 (FW 8, 3 AP):
Der Zauber wirkt QS x 2 Stunden.
#Vergreisung (FW 10, 3 AP):
Die Abzüge steigen um 1. Die Kosten steigen um 4 AsP
#Längere Berührungszeit (FW 12, 6 AP):
Nach dem Wirken des Zaubers hat der Zauberer QS x 2 KR Zeit, um sein Opfer zu berühren.
#Verkalkung (FW 14, 6 AP):
Auch geistige Handlungen sind betroffen (und damit alle Aktionen). Kosten steigen um 4 AsP.
#Längere Wirkungsdauer 2 (FW 16, 9 AP):
Der Zauber wirkt QS Tage. Voraussetzung: Zaubererweiterung Längere Wirkungsdauer 1.
Reversalis

Ein bestehender LAST DES ALTERS-Zauber wird aufgehoben. (Merkmal: Antimagie) Alternativ wird das Ziel von jugendlicher Vitalität durchströmt. Nach Meisterentscheid entfallen dadurch Nachteile, die durch Altersschwäche entstehen und entsprechende Erschwernisse werden aufgehoben.

Publikation(en):
Aventurische Magie, Seite 136
Grimorum Cantiones, Seite 212