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Zauber: Krötensprung | DSA Regel Wiki

Krötensprung
Probe:
KL/IN/KO
Wirkung:

Der Verzauberte kann einmalig unnatürlich weit und hoch springen. Die Weite des Sprungs wird um QS + 3 in Schritt erhöht, die Höhe um QS. Mehr zu den Regeln des Springens siehe Regelwerk Seite 349.

Zauberdauer:
2 Aktion(en)
AsP-Kosten:
2 AsP
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
sofort
Zielkategorie:
Lebewesen
Merkmal:
Verwandlung
Verbreitung:
Hexen
Steigerungsfaktor:
A
Anmerkung:
Hinweis zu den Publikationen:
Aventurische Magie : Zaubererweiterungen
Zaubererweiterungen
#Weiter und höher 1 (FW 8, 1 AP):
Die Weite des Sprungs steigt auf QS +5, die Höhe bis auf QS +1 Schritt.
#Doppelsprung (FW 10, 1 AP):
Die Zauberin kann zwei Sprünge in aufeinanderfolgenden KR ausführen.
#Weiter und höher 2 (FW 12, 2 AP):
Die Weite des Sprungs steigt auf QS +7, die Höhe bis auf QS +3 Schritt. Voraussetzung: Zaubererweiterung Weiter und höher 1.
#Reichweite Berührung (FW 14, 2 AP):
Als Reichweite gilt Berührung. Der Zauber kann nur auf Kulturschaffende übertragen werden. Die Kosten steigen dabei um eine Kategorie.
#Krötenflink (FW 16, 3 AP):
Der Verzauberte kann QS KR lang beliebig viele Sprünge ausführen. Pro freier Aktion kann ein Sprung durchgeführt werden. Voraussetzung: Zaubererweiterung Doppelsprung.
Reversalis

Das Ziel kann während der Wirkungsdauer nicht springen. (Merkmal: Verwandlung)

Publikation(en):
Regelwerk, Seite 294
Aventurische Magie, Seite 158
Grimorum Cantiones, Seite 208