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Zauber: Hexenspeichel | DSA Regel Wiki

Hexenspeichel
Probe:
IN/CH/FF
Wirkung:

Der Verzauberte erhält pro KR 1 LeP zurück. Der Zauber kann nur einmal innerhalb von 24 Stunden auf das gleiche Ziel gewirkt werden. Wird der Zauber vor dem Ablauf der durch den Konstitutionswert angegebenen Frist für den Tod eines Helden begonnen, kann der Abenteurer gerettet werden. Wird die Hexe jedoch unterbrochen, überlebt der Patient danach nur noch die verbliebenen Kampfrunden.

Zauberdauer:
2 Aktion(en)
AsP-Kosten:
4 AsP (Kosten sind nicht modifizierbar)
Reichweite:
Berührung
Wirkungsdauer:
QS KR
Zielkategorie:
Kulturschaffende
Merkmal:
Heilung
Verbreitung:
Goblinzauberinnen, Hexen
Steigerungsfaktor:
B
Zaubererweiterungen
#Erholung (FW 8, 2 AP):
Jemand mit dem Status Krank, der mit dem Zauber behandelt wird, verliert keine 1W3 LeP, wenn er auf die Regenerationsphase pro Tag verzichtet (siehe Regelwerk Seite 36).
#Narbenheilung (FW 10, 2 AP):
Narben, Brandwunden und ähnliche Beeinträchtigungen verschwinden nach dem Auftragen des Speichels oder werden zumindest stark reduziert.
#Gift- und Krankheitsheilung (FW 12, 4 AP):
Jemand mit dem Status Krank und/oder Vergiftet, der mit dem Zauber behandelt wird, kann einen Tag lang normal regenerieren. Voraussetzung: Zaubererweiterung Erholung.
#Heilsamer Speichel (FW 14, 4 AP):
Pro KR heilt der Speichel 2 LeP. Die Kosten steigen um 2 AsP.
#Heilsame Speise (FW 16, 6 AP):
Die Spucke der Hexe kann auf eine Speise von maximal Apfelgröße übertragen werden. Der Verzehr der Speise hat dann für einen Kulturschaffenden die entsprechende Wirkung des Hexenspeichels. Die Haltbarkeit beträgt 24 Stunden. Von der Heilwirkung profitiert nur der erste Kulturschaffende, der die Speise kostet.
Reversalis

Die reversalisierte Version des Zaubers wirkt wie der Zauber HEXENGALLE (siehe Seite 168). (Merkmal: Heilung)

Publikation(en):
Aventurische Magie II, Seite 108
Das Dornenreich, Seite 155 f.
Grimorum Cantiones, Seite 173