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Zauber: Große Gier | DSA Regel Wiki

Große Gier
Probe:
MU/IN/CH (modifiziert durch SK)
Wirkung:

Der Verzauberte verspürt eine unbändige Gier nach einem Objekt oder einer Handlung, die der Zaubernde ihm nennt. Er wird alles ihm Mögliche tun, um dieses Ziel zu erreichen, solange er Leib und Leben damit nicht gefährdet. Er erhält eine Schlechte Eigenschaft Gier nach … für die Wirkungsdauer des Zauberspruchs. Eine Große Gier kann hierbei nach bestimmten Gegenständen (ein kühles Bier, die Kette der Frau dort drüben) und Handlungen (Mittagsschlaf, ein Liedchen singen) angehext werden, die eine realistische Chance auf Befriedigung haben (kein Eis in der Wüste, aber ein gegrillter Fisch aus dem Bach hinter dem nahen Wald).

Zauberdauer:
2 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP
Reichweite:
Berührung (Reichweite nicht modifizierbar)
Wirkungsdauer:
QS x 15 Minuten
Zielkategorie:
Lebewesen
Merkmal:
Einfluss
Verbreitung:
Druiden, Hexen
Steigerungsfaktor:
B
Zaubererweiterungen
#Gelungene Beeinflussung 1 (FW 8, 2 AP):
Der Verzauberte kann nach dem Ende der Wirkungsdauer eine Probe auf Willenskraft erleichtert um 2 ablegen. Bei Misslingen ist ihm nicht bewusst, dass er verzaubert wurde.
#Längere Wirkungsdauer (FW 10, 2 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 30 Minuten.
#Gelungene Beeinflussung 2 (FW 12, 4 AP):
Der Verzauberte kann nach dem Ende der Wirkungsdauer eine Probe auf Willenskraft ablegen. Bei Misslingen ist ihm nicht bewusst, dass er verzaubert wurde. Voraussetzung: Zaubererweiterung Gelungene Beeinflussung 1.
#Reichweite modifizierbar (FW 14, 4 AP):
Die Reichweite ist doch modifizierbar.
#Gelungene Beeinflussung 3 (FW 16, 6 AP):
Der Verzauberte kann nach dem Ende der Wirkungsdauer eine Probe auf Willenskraft erschwert um 2 ablegen. Bei Misslingen ist ihm nicht bewusst, dass er verzaubert wurde. Voraussetzung: Zaubererweiterung Gelungene Beeinflussung 2.
Reversalis

Die reversalisierte Version des Zaubers erzeugt eine Schlechte Eigenschaft namens Ekel durch … Das Ziel wird versuchen, sich von der ausgewählten Person oder dem Objekt fernzuhalten, oder die entsprechende Handlung zu vermeiden. (Merkmal: Einfluss)

Publikation(en):