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Zauber: Brandungsleib | DSA Regel Wiki

Brandungsleib
Probe:
MU/IN/GE
Wirkung:

Die Haut des Zauberers wird von einer wässrigen Schicht überzogen, die ihm einen RS von 1 verleiht. Der Zauberer kann weder den Status Brennend noch Stufen des Zustands Betäubung erleiden. Sollte dieser Status/Zustand vor dem Wirken des Zaubers bestehen, endet Brennend/Betäubung.

Zauberdauer:
8 Aktion(en)
AsP-Kosten:
8 AsP
Reichweite:
selbst
Wirkungsdauer:
QS Minuten
Zielkategorie:
Lebewesen
Merkmal:
Elementar
Verbreitung:
Elfen
Steigerungsfaktor:
B
Zaubererweiterungen
#Wasserschutz (FW 8, 2 AP):
Angriffe durch das Element Wasser, beispielsweise durch Wellen, richten nur halbe TP an.
#Kürzerer Zauberdauer (FW 10, 2 AP):
Die Zauberdauer beträgt 4 Aktionen.
#Elementarschutz (FW 12, 4 AP):
Angriffe durch Wasserelementare richten nur halbe TP an. Voraussetzung: Zaubererweiterung Wasserschutz.
#Längere Wirkungsdauer (FW 14, 4 AP):
Die Wirkungsdauer beträgt QS x 2 Minuten.
#Reichweite Berührung (FW 16, 6 AP):
Als Reichweite gilt Berührung. Der Zauberspruch kann nur auf Kulturschaffende übertragen werden. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 8 AsP.
Reversalis

Der BRANDUNGSLEIB wird zu einem DRACHENLEIB, der in seiner Wirkung dem gleichnamigen Zauber entspricht. (Merkmal: Elementar)

Publikation(en):