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Traditionsartefakt-SF: Bindung des Bannschwerts | DSA Regel Wiki

Bindung des Bannschwerts
Traditionsartefakt:
Bannschwert
Tradition:
Gildenmagier
Wirkung:

Die Bindung des Bannschwerts ist der erste Bannschwertzauber, der auf ein Bannschwert gewirkt wird. Mit ihm wird die Klinge gebunden und gilt fortan als unzerbrechlich, auch wenn sie ihre normale Biegsamkeit bewahrt. Einzig elementares Feuer, das heißer brennt als ein Drachenodem oder ein IGNIFAXIUS, oder gezielte Antimagie können es zerstören. Das Bannschwert gilt von nun an als magische Waffe und kann nicht durch andere Mittel wie den ARCANOVI mit weiteren Zaubern belegt werden. Das Binden eines Bannschwerts kostet den Zauberer je nach Kampftechnik der Waffe einmalig 2/4/8 permanente AsP. Ein Zauberer kann immer nur ein an sich gebundenes Bannschwert besitzen, er kann sich jedoch entscheiden, seine Verbindung zu der Klinge zu lösen, beispielsweise um eine neue an sich zu binden. Nach dem Tod eines Zauberers verliert das Bannschwert nach 24 Stunden die permanent gespeicherten AsP und jegliche Magie.

Voraussetzung:
keine
Bindungskosten:
2/4/8 permanente AsP für Bannschwerter der Kampftechniken Dolche/Schwerter/Zweihandschwerter
Merkmal:
Objekt
AP-Wert:
10/20/35 Abenteuerpunkte für Bannschwerter der Kampftechniken Dolche/Schwerter/Zweihandschwerter*
Anmerkung:
*) Soll der Zauberer bei der Heldenerschaffung die Bindung des Bannschwerts bereits vollführt und die permanenten AsP zurückgekauft haben, kostet diese Sonderfertigkeit 14/28/51 AP für Bannschwerter der Kampftechniken Dolche/Schwerter/Zweihandschwerter.
Publikation(en):
Aventurische Magie, Seite 29
Kodex der Magie, Seite 102
Errata:
Aventurische Magie - 4. Auflage: Text für Wirkung um unterschiedliche pAsP ergänzt Aventurische Magie - 4. Auflage: Gesamt-AP-Kosten korrigiert bei Rückkauf der pAsP (Infobox).