Sprung vom Reittier
(Spezialmanöver)
Regel: Befindet sich das Reittier im Galopp und ein Gegner zu Fuß befindet sich innerhalb der Angriffsdistanz, so kann die Heldin entscheiden, von ihrem Pferd auf den Gegner zu springen. Zunächst muss ihr statt einer Attacke eine Probe auf Körperbeherrschung (Kampfmanöver) erschwert um 2 gelingen. Misslingt die Probe, hat sie ihr Ziel verfehlt und erleidet Sturzschaden (Sturz vom Pferd (Galopp), siehe Regelwerk Seite 340). Gelingt die Probe, so kann der Gegner nur mit einer um 2 erschwerten Ausweichen-Probe dem Schaden entgehen. Gelingt die Probe des Gegners, so muss sich die Heldin ebenfalls mit dem Sturzschaden auseinandersetzen. Misslingt die Probe, so erleidet der Gegner Schaden in Höhe der eingesetzten Waffe der Heldin + die halbe GS des Reittiers. Der Gegner erleidet zudem 2 Stufen Betäubung, und sowohl der Gegner als auch die Heldin erleiden den Status Liegend. Dieses Spezialmanöver ist mit keinem Basismanöver kombinierbar.
Voraussetzungen: Berittener Kampf, passende Kampfstilsonderfertigkeit
Kampftechnik: alle Nahkampftechniken
AP-Wert: 15 Abenteuerpunkte
Publikation: Glaube, Macht und Heldentum: Die Streitenden Königreiche, Seite 15