Krankheit verursachen
Wirkung: Der Paktierer kann einem Kulturschaffenden in bis zu 8 Schritt Entfernung eine (nicht übernatürliche) ihm bekannte Krankheit mit einer maximalen Stufe von KdV/2+2 anhängen. Bei KdV 7 sind auch übernatürliche Krankheiten möglich. Die Krankheit muss, wie gewöhnlich, eine Krankheitsprobe ablegen, allerdings ist die Probe nicht um die SK oder ZK erschwert. Im Gegensatz zu vielen anderen Krankheiten, die auf magischem Wege ausgelöst wurden, kann der Infizierte andere anstecken. Der Einsatz dieser Fähigkeit kostet 1 Aktion und verursacht 1 Stufe Dämonische Auszehrung.
Verbreitung: Mishkara
Kreis: 1
AP-Wert: 10 Abenteuerpunkte
Publikation(en):
Aventurische Magie 3, Seite 95
Kodex der Magie, Seite 239