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Liturgie: Untotenerhebung | DSA Regel Wiki

Untotenerhebung
Probe:
MU/KL/CH (erschwert um Erschaffungsschwierigkeit)
Wirkung:

Der Schamane erhebt die körperlichen Überreste eines verstorbenen Wesens kurzfristig zum Untoten. Er kann mit dem Zauberspruch einfache Mumien, Skelette und Zombies erwecken, jeweils maximal bis zur Größenkategorie mittel. Die Erschaffung funktioniert nach den gleichen Regeln wie die Beschwörung. Das untote Wesen verrichtet QS+1 Dienste und kann wie Dämonen und Elementare verbessert werden (siehe Regelwerk oder Kodex der Magie). Es ist zu den gleichen Diensten wie Dämonen und Untote in der Lage.

Liturgiedauer:
2 Aktion(en)
KaP-Kosten:
8 KaP
Reichweite:
8 Schritt
Wirkungsdauer:
QS x 2 Kampfrunden
Zielkategorie:
Kulturschaffende (Verstorbene)
Verbreitung:
Ferkinaschamanen (Blut), Tahayaschamanen (Dschungel), Tairachschamanen (Geisterwelt)
Steigerungsfaktor:
B
Liturgieerweiterungen
#Mehr Dienste (FW 8, 2 AP):
Der Schamane kann QS+2 Dienste von dem Wesen verlangen.
#Zweifache Erhebung (FW 10, 2 AP):
Zwei Untote ohne Verbesserungen werden erhoben. Die Kosten steigen um 4 KaP.
#Längerer Dienst (FW 12, 4 AP):
Das Wesen verbleibt QS x 3 KR.
#Vierfache Erhebung (FW 14, 4 AP):
Vier Untote ohne Verbesserungen werden erhoben. Die Kosten steigen um 4 KaP für jeden Untoten nach dem ersten.
#Mächtiges Wesen (FW 16, 6 AP):
Dem Wesen können zweimal die gleichen Verbesserungen beim Beschwören gegeben werden.
Publikation(en):