Der Schutzsegen kann einige als unheilig geltende Wesen von einem Gebiet fernhalten. Folgende Typen von Wesen können ferngehalten werden Untote (Hirnlose), niedere Dämonen jeglicher Art oder bis zu fünfgehörnte Dämonen der Domäne der Gegengottheit des Geweihten. Bei Errichtung des Schutzsegens muss entschieden werden, gegen welchen Typ Wesenheit er wirken soll. Solche Wesen können während der Wirkungsdauer das gesegnete Gebiet nicht betreten. Sind solche Wesen gezwungen, das Gebiet zu betreten, dann versuchen sie sofort, sich wieder aus diesem zurückzuziehen. Der Schutzsegen darf nicht größer sein als 4 Schritt Radius, sehr wohl aber kleiner. Die Zone ist stationär und bewegt sich nicht mit dem Geweihten. Wenn sich Personen innerhalb der Zone an deren Rand bewegen, um dort lauernde Wesen im Nahkampf anzugreifen, können diese Wesen ebenfalls angreifen.
Aventurisches Götterwirken II, Seite 75
Divinarium Liturgia, Seite 197